Mit der Befragung von B bezweckte X, zu prüfen, ob das Wiederaufnahmebegehren seines Klienten A Aussicht auf Erfolg haben könnte. Ein sachlicher Grund für eine private Zeugenbefragung kann nun zwar tatsächlich darin liegen, dass der Rechtsanwalt Informationen über Tatsachen suchen muss, von denen das künftige rechtliche Vorgehen abhängt. Zu denken ist etwa an die Fragen, ob ein Prozess anzuheben, ein Rechtsmittel einzulegen oder zurückzuziehen, eine Behauptung aufzustellen, ein Beweisantrag zu stellen, eine Strafanzeige zu erheben und ganz allgemein eine für den materiellen Prozessausgang bedeutende Prozesshandlung vorzunehmen sei oder nicht.