X protokollierte die Aussagen von B und liess sie das Protokoll unterzeichnen. 2. a) Was im Kanton Thurgau als standeswidrig gilt, ergibt sich teilweise aus den Standesregeln, die als Ausdruck des Gewohnheitsrechts gelten können (Wolffers, Der Rechtsanwalt in der Schweiz, Zürich 1986, S. 116). Eine der Berufspflichten, an welche sich der Anwalt zu halten hat, ist in § 8 der Standesregeln enthalten: Muss der Rechtsanwalt ausnahmsweise Personen befragen, die in einem Rechtsstreit Zeugen sein können, so enthält er sich jeder Beeinflussung.