RBOG 1995 Nr. 50 "Zeugeneinvernahme" durch einen Rechtsanwalt Art. 1 der Standesregeln des thurgauischen Anwaltsverbands vom 15. Dezember 1945 1. Der Angeklagte A war in einem Strafverfahren, in welchem er durch B schwer belastet worden war, wegen versuchten Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. In Vertretung des A strebte Rechtsanwalt X eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens an. In diesem Zusammenhang wurde im Anwaltsbüro des X eine Befragung der B durchgeführt. X protokollierte die Aussagen von B und liess sie das Protokoll unterzeichnen.