vgl. Haefliger, Alle Schweizer sind vor dem Gesetze gleich, Bern 1985, S. 121 f.). Eine Praxis, die darauf gerichtet ist, Formfehler zu übergehen, ist problematisch, einerseits, weil sie letztlich der Missachtung von Formvorschriften und damit unsorgfältiger Prozessführung Vorschub leistet, und andererseits, weil sie neue Formen der Rechtsungleichheit schafft (vgl. Bachmann, Das Verbot des überspitzten Formalismus, in: SJZ 76, 1980, S. 246). Die strikte Einhaltung von Fristbestimmungen birgt zweifellos gewisse Härten in sich, beinhaltet indessen klarerweise keinen übertriebenen Formalismus (vgl. Haefliger, S. 128);