Dass vorab zwischen 13.00 und 14.00 Uhr vor und nach Zürich auf der Autobahn N1, d.h. zwischen Brugg und Winterthur, häufig ein hohes Verkehrsaufkommen herrscht, ist ebenso gerichtsnotorisch wie die Tatsache, dass es vielfach insbesondere im Bereich des Bareggtunnels zu gewissen Stockungen kommen kann, und dass auf dieser ganzen Strecke stets mit neuen oder alten Baustellen gerechnet werden muss. Dabei ist allerdings in Rücksicht zu ziehen, dass der Berufungskläger selbst lediglich geltend macht, es habe starker Verkehr bzw. erhöhtes Verkehrsaufkommen, namentlich durch Schwerverkehr, geherrscht, nicht aber, es sei im Verkehr tatsächlich zu Stockungen bzw. Staus gekommen.