Ausserdem wurde er von seinem Verteidiger gemäss dessen Eingabe anlässlich einer Instruktion ausdrücklich "auf die Pflicht zum pünktlichen Erscheinen aufmerksam" gemacht. Diese Pflicht beinhaltet nun, dass entweder ein so frühzeitiges öffentliches Verkehrsmittel benutzt oder aber mit dem eigenen Fahrzeug so früh losgefahren wird, dass nicht nur das rechtzeitige Erreichen des Zielortes gewährleistet ist, sondern auch der üblicherweise notwendige Zeitraum eingerechnet wird, um den Gerichtssaal zu erreichen, wie insbesondere die allfällige Suche nach einem Parkplatz und die Suche nach dem Gerichtsgebäude.