RBOG 1995 Nr. 44 Einfluss der Betreibungsferien auf die Rekursfrist; Präzisierung von RBOG 1993 Nr. 26 Art. 56 Ziff. 3 SchKG, Art. 63 SchKG, Art. 80 ff. SchKG, § 238 Abs. 1 aZPO (TG) Im Zusammenhang mit dem Einfluss der Betreibungsferien auf den Fristenlauf hielt die Rekurskommission in RBOG 1993 Nr. 26 S. 133 (3. Absatz) fest, falls ein Rechtsöffnungsentscheid vor den Betreibungsferien zugestellt und die Rekursfrist grundsätzlich während derselben ablaufen würde, "fange" sie erst nach Ablauf der Betreibungsferien sowie weiterer drei Tage zu laufen an. Diese Stelle enthält einen offensichtlichen Redaktionsfehler.