Anlässlich der Zeugeneinvernahmen führte der Gerichtsschreiber das handschriftliche Protokoll. Nach Abschluss der Befragung wurde das Protokoll in Anwesenheit der Zeugen und der Parteien vom Gerichtsschreiber bei laufendem Tonbandgerät verlesen, worauf allfällige Fehler oder Ungenauigkeiten im Protokoll auf entsprechenden Hinweis seitens der Parteien oder des Gerichts sofort korrigiert bzw. ergänzt und ebenfalls auf Tonband aufgenommen wurden. In der Folge bestätigte der Zeuge die Richtigkeit des ihm vorgelesenen Protokolls unterschriftlich. Die Reinschrift des zu den Akten zu legenden Maschinenschriftsprotokolls wurde später anhand der Tonbandaufnahmen ausgefertigt.