Y stellte in der Folge das Gesuch, der Beschluss des Obergerichts sei aufzuheben und X sei die unentgeltliche Prozessführung mit Offizialanwalt rückwirkend zu verweigern. 2. a) Wird ein Gesuch um unentgeltliche Prozessführung eingereicht, können Gericht oder Gerichtspräsident vom Gesuchsteller Unterlagen verlangen und ihn einvernehmen, amtliche Auskünfte einholen und auch den Prozessgegner anhören (§ 80 Abs. 2 ZPO).