Selbst bei grosszügiger Betrachtungsweise kann nicht ernsthaft damit argumentiert werden, eine solche Masse von Betreibungen lasse sich irgendwie noch durch blosse Umstrukturierungsmassnahmen und administrative Probleme bei der Gesuchsgegnerin erklären. Die Gesuchsgegnerin geht fehl, wenn sie noch betont, die in Betreibung gesetzten Beträge lägen jeweils unter Fr. 30'000.--, denn damit ist ja gerade erstellt, dass sie selbst verhältnismässig geringe Beträge nicht innert nützlicher Frist aufzubringen vermag.