ZPO zu werten (entgegen Sträuli/Messmer, § 73 ZPO N 18). Vielmehr bedarf es konkreter Hinweise darauf, dass es der zu kautionierenden Partei in letzter Zeit effektiv nicht möglich war oder gewesen wäre, eine Schuld vollumfänglich zu decken (im einzelnen RBOG 1990 Nr. 29 S. 119). Die Rekurskommission hielt in jenem Entscheid zwar fest, dass zahlreiche Betreibungen noch kein Indiz für eine prekäre finanzielle Situation bilden, sondern im Grunde einzig Rückschlüsse auf die Zahlungsmoral des Schuldners zulassen.