Fr. 20'000.--. Innerhalb dieses Rahmens ist den Verhältnissen des Einzelfalls, insbesondere den Verdienstmöglichkeiten, der Vermögenslage und den finanziellen Verpflichtungen des Betroffenen, Rechnung zu tragen. 3. Aufgrund des heutigen Urteils muss der Berufungskläger eine stationäre Drogentherapie antreten. Zudem ist er aus seinen Drogengeschäften nicht mehr bereichert, obschon damit ein hoher Umsatz und ein Gewinn von mehr als Fr. 16'000.-- erzielt wurden. Mithin sind die Voraussetzungen, die erlauben, es bei einer Ersatzforderung im Rahmen von Fr. 1'000.-- bis Fr. 20'000.-- bewenden zu lassen, erfüllt.