RBOG 1995 Nr. 16 Definitive Rechtsöffnung für indexierte Unterhaltsbeiträge; Auslegung einer Indexklausel 1. Die Rekurrentin setzte Unterhaltsbeiträge für die Jahre 1993 und 1994 in Betreibung. Im Rechtsöffnungsverfahren umstritten ist die Auslegung der Indexklausel. Die Rekurrentin macht geltend, die Unterhaltsbeiträge passten sich voll der Teuerung an, sofern der Rekursgegner nicht nachweise, dass sein Einkommen insgesamt nicht entsprechend der seit dem Scheidungszeitpunkt erfolgten Teuerung angestiegen sei. Der Rekursgegner vertritt die Auffassung, die jährliche Teuerungsanpassung erfolge nur, wenn sich im selben Zeitraum auch das Einkommen entsprechend erhöht habe.