Der Arbeitgeber verlangt berufungsweise die Vereinigung der Widerklage mit der Klage. 2. a) Für Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag bis zu einem Streitwert von Fr. 20'000.-- macht der Bundesgesetzgeber in Art. 343 OR verschiedene prozessuale Vorschriften. Zu unterscheiden ist allerdings zwischen der richterlichen Feststellung des Sachverhalts von Amtes wegen gemäss Art. 343 Abs. 4 OR einerseits und dem beschleunigten Verfahren gemäss §§ 150 f. ZPO andererseits. Art. 343 Abs. 4 OR statuiert - obwohl die Begriffe in der Praxis verwischt werden - im Grunde gar keine Offizialmaxime im engeren Sinn, sondern eine (eingeschränkte) Untersuchungsmaxime.