RBOG 1995 Nr. 07 Anwendungsbereich von Art. 66 OR; prozessuale und beweisrechtliche Auswirkungen 1. a) Für gelieferte Ersatzteile machte X gegenüber Y eine Forderungsklage anhängig. An der Hauptverhandlung erhielt die Bezirksgerichtliche Kommission davon Kenntnis, dass gegen beide Parteien eine Strafuntersuchung wegen Hehlerei bzw. Diebstahls, u.a. auch hinsichtlich dieser Ersatzteile, laufe. Der Prozess wurde sistiert. In der Folge sprach das Bezirksgericht X der mehrfachen Hehlerei und Y des mehrfachen Diebstahls schuldig. Die Bezirksgerichtliche Kommission wies sodann die Forderungsklage gestützt auf Art.