Guhl/Merz/Koller, Das Schweizerische Obligationenrecht, 8.A., S. 187; Stark, Ausservertragliches Haftpflichtrecht, 2.A., N 1108; Brehm, Art. 60 OR N 73 mit Hinweisen). Nachdem der Berufungskläger bereits rechtkräftig verurteilt ist, steht der Anwendung der Norm von daher nichts entgegen. c) Vergeblich wendet der Berufungskläger eine Verletzung des strafrechtlichen Analogieverbots bzw. des Legalitätsprinzips ein. Das vorliegende Prozessthema beschlägt die Auslegung und Anwendung von Art. 60 OR und beschränkt sich damit auf eine zivilrechtliche Frage.