Dieser wurde in die Brust getroffen und ist seither bleibend querschnittgelähmt. Das Kriminalgericht des Kantons Thurgau verurteilte X rechtskräftig wegen schwerer Körperverletzung zu einer mehrmonatigen Gefängnisstrafe. Eine von der Ehefrau von Y sowie dessen beiden Kindern erhobene Klage gegen X schützte das Bezirksgericht in beschränktem Umfang und sprach Genugtuungssummen für die Ehefrau und für die beiden Kinder zu. X führt Berufung. 2. Der Berufungskläger macht einredeweise Verjährung des Anspruchs geltend.