RBOG 1995 Nr. 05 Verhältnis zwischen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verjährung; Anwendung von Art. 60 Abs. 2 OR auf Ansprüche von Angehörigen des Opfers 1. X liess eine Alarmanlage an seinem Pferdestall installieren, nachdem dort mehrmals ein Sodomist eingedrungen war. Eines Nachts schlug die Alarmanlage an, worauf sich X und sein Sohn zum Stall begaben. X war mit einem geladenen Karabiner bewaffnet. Es kam zu einem kurzen Handgemenge mit einer später als Y identifizierten Person. Diese versuchte zu fliehen, worauf X einen gezielten Schuss in Richtung Y abgab. Dieser wurde in die Brust getroffen und ist seither bleibend querschnittgelähmt.