RBOG 1995 Nr. 04 Das Bauhandwerkervorrecht im Fall der Kaufpreiskreditierung 1. Die X AG kaufte eine Restaurant-Liegenschaft. Dazu gewährte die Berufungsklägerin, ein Bankinstitut, der X AG ein grundpfändlich gesichertes Darlehen von Fr. 1,7 Mio. Der Berufungsbeklagte montierte in den folgenden Monaten in der Liegenschaft einen Gasbrenner und stellte dafür der X AG Rechnung im Betrag von Fr. 5'035.--. Dafür liess er im Grundbuch die vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts vormerken. In der Folge wurde über die X AG der Konkurs eröffnet, in dessen Verlauf die Forderung unangefochten blieb und das Pfandrecht definitiv im Grundbuch eingetragen wurde.