Zum Beweis werden Urkunden eingereicht. Dabei handelt es sich teils um Korrespondenzen, teils um gerichtliche Eingaben und Entscheidungen. Erstere sind sowohl im Namen des heutigen Anzeigers als auch in demjenigen der offenbar von ihm wirtschaftlich beherrschten Gesellschaft unterzeichnet. X bestreitet kategorisch die ihm zur Last gelegten Pflichtverletzungen sowie generell die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Es steht somit hinsichtlich jedes einzelnen Streitpunkts Aussage gegen Aussage. Objektive und zuverlässige Indizien, wonach X gegen seine Treue- und Sorgfaltspflicht als Anwalt resp. als Verwaltungsrat verstossen hätte, liegen - zumindest im gegenwärtigen Zeitpunkt - nicht vor.