danach bemessen sich die Anforderungen, die dieser Beruf an die moralischen Eigenschaften seines Trägers stellt (Wolffers, S. 73). Im einzelnen folgen daraus verschiedene Berufspflichten, die dem Schutz des Standesansehens, des Vertrauens in die Anwaltschaft, der Ermöglichung der richtigen Berufsausübung und teilweise dem Schutz des Ansehens in die Rechtspflege dienen (Handbuch, S. 3 ff.). 4. a) Wie sich aus den vorstehenden Erwägungen ergibt, sind vorliegend die formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Disziplinarverfahrens erfüllt.