nunmehr aber nichts mehr unternimmt und so dem weiteren Verfahren seinen Lauf lässt. Dieser allenfalls unerwünschten Rechtsfolge kann aber bis zum Abschluss des Verfahrens vor Obergericht jederzeit mit einem Rückzug der Berufung begegnet werden. Der thurgauische Strafprozess mit der fakultativen Urteilsbegründung beim Bezirksgericht bzw. bei der Bezirksgerichtlichen Kommission ist für einen Laien ohne anwaltlichen Beistand nicht ohne weiteres zu durchschauen. Die Androhung, das Urteil werde rechtskräftig, sofern nicht innert zehn Tagen eine schriftliche Begründung verlangt würde, ist für einen Rechtsunkundigen in der Tat kaum anders als ein Rechtsmittel zu verstehen.