RBOG 1994 Nr. 34 Protokoll der Gerichtsverhandlung; notwendige Abklärungen im Einspracheverfahren; Prinzip der Verhältnismässigkeit bei Rückweisungen § 46 aStPO (TG), § 74 aStPO (TG), § 136 Abs. 3 aStPO (TG) 1. X wollte nach rechts abbiegen und kollidierte dabei mit Y. Das Bezirksamt büsste sie wegen ungenügenden Rechtsfahrens im Zusammenhang mit Rechtsabbiegen. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Bezirksgerichtliche Kommission ab. 2. a) In formeller Hinsicht rügt X, dass der Appellationsbrief der Bezirksgerichtlichen Kommission keinen Protokollauszug über die erstinstanzliche Hauptverhandlung enthält.