Er hat ganz spezielle Wert- und Zielvorstellungen, wobei einzuräumen ist, dass er weder anlagemässig noch im praktischen Leben bislang auf der Sonnenseite stand. Der Gutachter diagnostizierte bei ihm eine gravierende Persönlichkeitsstörung, welche sich in Impulsivität, Haltarmut, Realitätsfremdheit und mangelhafter Gesetzeskonformität präsentiere. Bei Würdigung dieser massgebenden Aspekte erscheint es unumgänglich, X bereits heute die amtliche Verteidigung zu bewilligen.