RBOG 1994 Nr. 25 Rechtliches Gehör; Prozessvorbereitung durch den Richter Art. 2 Abs. 2 ZGB, § 93 aZPO (TG), § 104 aZPO (TG), § 106 aZPO (TG) 1. Die Berufungsklägerin rügt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch die Vorinstanz, da ein Bezirksrichter ersatzweise so kurzfristig aufgeboten worden sei, dass ihm ein Aktenstudium nicht möglich gewesen sei. 2. a) Die Prozessparteien haben von Bundesrechts wegen einen Anspruch darauf, dass kein Richter urteilt, der nicht Kenntnis von ihren Vorbringen und einem allfälligen Beweisverfahren hat.