Wer somit bewusst deshalb nicht arbeitet, weil die öffentliche Fürsorge sowieso einspringt, nützt diese staatliche Einrichtung aus, ja missbraucht sie. Ein solcher Gesuchsteller ist anders zu behandeln als derjenige, welcher eigene Initiative gezeigt hat, aber aus arbeitsmarktlichen Gründen und/oder persönlichen, familiären oder psychischen Problemen zeitweise oder auf Dauer nicht imstande ist, eine Arbeit zufriedenstellend auszuführen" (EGVSZ 1988 Nr. 44 S. 119; AGVE 1984 Nr. 19 S. 79; Ries, S. 87 Anm. 76 mit weiteren Hinweisen).