Auch eine systematische Auslegung dieser Vorschrift führt damit nicht zu einem den Wortlaut einschränkenden Ergebnis; ein diesbezüglicher Wille des Gesetzgebers ist nicht ersichtlich. c) Die Rekursgegnerin stützt sich zur Begründung ihres Standpunkts auch noch auf den Schutzzweck der Kautionsvorschriften. Sie rügt, es sei nicht einzusehen, weshalb die Kosten und Parteientschädigungen, deren ausstehende Bezahlung einen Kautionsgrund bildet, eines höheren Schutzes bedürften. Mit einer Kautionsleistung werden indessen nicht die rückständigen Prozesskosten, sondern die zukünftigen Kosten, die aus einem laufenden Verfahren resultieren, sichergestellt.