Es besteht kein Grund, weshalb der Kläger kautionspflichtig bleiben soll, wenn er sich mit dem Urteil der Vorinstanz abfindet (BGE 65 II 25); dies könnte dazu führen, dass seine Klage abgeschrieben oder darauf nicht eingetreten wird, obwohl seine Ansprüche durch die Vorinstanz - zumindest in den im Berufungsverfahren noch streitigen Punkten - geschützt wurden. Mit dem Urteil der Vorinstanz wurden indessen die Prozesschancen und Prozessrisiken ein erstes Mal abgewogen, so dass zumindest der erste Anschein dafür spricht, dass der Kläger im Berufungsverfahren keine Kosten zu tragen hat.