So hat er bei der Erstellung der Kostennote darauf zu achten, dass die von ihm geltend gemachte Entschädigung für die eigene Tätigkeit mit den Ansprüchen übereinstimmt, die er, soweit es um die Bemühungen im betreffenden Prozess geht, seinem Klienten gegenüber in Rechnung stellen würde. Auf diese Weise wird der Anwalt sowohl seinen eigenen Interessen als auch denjenigen seiner Klientschaft, die ja im Fall des vollständigen Obsiegens nicht nur eine teilweise, sondern eine vollständige Entschädigung seitens der Gegenpartei erwartet, gerecht.