Ein Rechtsanwalt hat indessen bei Anwendung der von ihm zu erwartenden beruflichen Sorgfalt durchaus die Möglichkeit, auf die bestehende Rechtslage Rücksicht zu nehmen: So hat er bei der Erstellung der Kostennote darauf zu achten, dass die von ihm geltend gemachte Entschädigung für die eigene Tätigkeit mit den Ansprüchen übereinstimmt, die er, soweit es um die Bemühungen im betreffenden Prozess geht, seinem Klienten gegenüber in Rechnung stellen würde.