RBOG 1994 Nr. 18 Bindung des Anwalts an das durch das Gericht festgesetzte Honorar; Bestätigung der Rechtsprechung § 75 Abs. 1 aZPO (TG)§§ 1 ff. aAnwT (Stand vom 01.01.2007) 1. Der Berufungsbeklagte vertrat als Rechtsanwalt die Berufungsklägerin im Scheidungsprozess. Strittig ist die Höhe der ihm für diese Mandatsführung zustehenden Entschädigung. Zur Diskussion steht insbesondere, ob ein Rechtsanwalt gegenüber seiner Klientschaft nachträglich ein höheres Entgelt fordern darf als jenes, welches er im Gerichtsverfahren mittels Kostennote geltend gemacht hatte und durch das Gericht als tarifgerecht beurteilt worden war.