Diese kleine Brandverletzung ist eine Folge des Schlags. Ich habe ständig eine Zigarette in der Hand, es war mir gar nicht bewusst, dass ich eine in der Hand hatte, als ich ihm den Schlag versetzte. ... Ich habe, wie gesagt, mit der Linken zugeschlagen und dabei versehentlich mit der Zigarettenglut X im Gesicht gestreift". Es ist dem Berufungskläger durchaus zuzugestehen, dass kein direkter Vorsatz der Verletzung seines Gegners bestand; indessen sind die Elemente des Eventualvorsatzes erfüllt: Er versucht zwar glaubhaft zu machen, er habe beim Ausholen zum Schlag mit der linken Hand nicht realisiert, dass er auch noch eine Zigarette darin halte, weil dies offenbar ständig der Fall sei.