RBOG 1994 Nr. 11 Keine Kautionspflicht im Nachlassverfahren Art. 293 ff. SchKGArt. 68 aGebV SchKG§ 77 aZPO (TG) 1. a) Das Bezirksgericht bestätigte einen Nachlassvertrag. Gegen diesen Entscheid führten Gläubiger Rekurs mit dem Antrag, der Entscheid des Bezirksgerichts sei aufzuheben und der eingereichte Nachlassvertrag sei zu verwerfen. b) In seiner Rekursantwort stellt der Schuldner das Begehren, die Gläubiger seien unter Androhung der Säumnisfolgen zu verpflichten, innert 10 Tagen je eine angemessene Kaution zu bezahlen.