RBOG 1994 Nr. 09 Pfändung von Vermögenswerten eines Ehegatten trotz richterlich angeordneter Verfügungsbeschränkung Art. 88 ff. SchKG, Art. 178 ZGB 1. Zwischen X und Y ist der Scheidungsprozess hängig. Für rückständige Unterhaltsansprüche von X kam es zur betreibungsamtlichen Versteigerung des landwirtschaftlichen Betriebs von Y. Auf Gesuch von X ordnete das Bezirksgerichtspräsidium gestützt auf Art. 178 ZGB superprovisorisch an, dass der Erlös bis zum Erlass einer weiteren richterlichen Anordnung einzubehalten sei. Z, der Vater von Y, machte am Erlös einen Gewinnanteil geltend und leitete gegen Y die Betreibung ein. In der Folge pfändete das Betreibungsamt den Erlös.