"Erklärung über Arbeitsstunden" vom 31. Dezember 1992: "Der Unterzeichnete bestätigt, sämtliche Ueberstundenarbeit monatlich stets ausbezahlt bekommen zu haben, oder mit Ferien/Freitage kompensiert zu haben. Per Saldo aller Ansprüche." bb) "Austrittserklärung: Der Unterzeichnete bestätigt hiermit, das Arbeitsverhältnis per 25. Februar 1993 als aufgelöst zu betrachten, Lohnabrechnung sowie Ferienabrechnung erhalten zu haben und sich damit einverstanden zu erklären, per Saldo aller Ansprüche." c) Dass der Erlass einer Forderung in Form einer Saldoklausel erfolgen kann, legte die Vorinstanz ausführlich dar.