Gerade unter diesem Aspekt erscheint das gegen eine Pauschalierung ins Feld geführte Argument zutreffend, der Mieter habe über deren tatsächliche Verwendung keine Kontrolle und profitiere nicht davon, wenn er die Liegenschaft vorher verlasse. c) Es ist somit bei der Nettorenditenberechnung von den effektiven Unterhaltskosten auszugehen, wobei ein durchschnittlicher Wert über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu ermitteln ist (Lachat/Stoll, S. 203 Anm. 49). Rekurskommission, 22. August 1994, ZR 94 116