RBOG 1994 Nr. 05 Nettorenditenberechnung des Vermieters: Massgebend sind die tatsächlichen Aufwendungen 1. Die Mieter verlangen wegen Senkung des Hypothekarzinses eine Herabsetzung des Mietzinses. Strittig ist, ob die Vermieterin für die Unterhaltskosten eine Pauschale abziehen kann, oder ob der tatsächliche Aufwand zu berücksichtigen ist. 2. a) Bereits vor Vorinstanz hatte die Rekurrentin (Vermieterin) bezüglich der Unterhaltskosten die Berücksichtigung einer Pauschale von 1% des Gebäudewerts beantragt. Die Vorinstanz stellte hingegen auf die effektiven Betriebskosten ab.