So dürfte es kaum möglich sein, diese Materie ähnlich wie bei den Unterhaltsbeiträgen mit ein paar wenigen Sätzen für die Zukunft klar und eindeutig zu regeln. Es kann umgekehrt aber nicht angehen, dass sich der Richter seiner diesbezüglichen Verantwortung entzieht und die Regelung der Einzelheiten den Parteien oder einem allfälligen Erziehungsbeistand überlässt. Grundsätzlich hat der Richter mithin festzulegen, was sich im Zeitpunkt des Urteils festlegen lässt, zumal es den Parteien unbenommen ist, zu einem späteren Zeitpunkt im gegenseitigen Einverständnis bezüglich der Details eine andere Regelung zu treffen.