RBOG 1994 Nr. 04 Konkretisierung des Besuchsrechts im Scheidungsurteil Art. 156 aZGB (Stand vom 10.12.1907) Art. 273 ZGB Sind in einem Scheidungsfall unmündige Kinder vorhanden, so bildet das Besuchsrecht oftmals den einzigen oder einen der wenigen Punkte, bei denen die ehemaligen Ehepartner noch mehr oder weniger stark miteinander in Berührung stehen. Nicht selten werden die Konflikte, die weder während noch nach Beendigung der Ehe gelöst werden konnten, in diesem Bereich weiter ausgetragen.