Die Rekurrentin bestreitet nicht, mit X in einer Gemeinschaft mit einer seelisch-geistigen und körperlichen Komponente zusammenzuleben. Es sind denn auch keinerlei Anhaltspunkte vorhanden, wonach dieses Verhältnis von den Konkubinatspartnern ohne jegliche Zukunftsperspektive eingegangen wurde, so dass von allem Anfang an von dessen provisorischem Charakter ausgegangen werden müsste. Die Rekurrentin macht auch nicht substantiiert geltend, sie lebe bloss bei X, um die Lebenshaltungskosten möglichst tief halten zu können; eine Beteiligung am Mietzins jedenfalls genügt hiefür nicht.