Mitte Januar 1993 kam es erstmals zu geschlechtlichen Beziehungen. Am 23. September 1993 zog die Rekurrentin für rund vier Wochen zu ihrem Freund, kehrte in der Folge allerdings wieder zu ihrem Ehemann (Rekursgegner) zurück. Nachdem es erneut zu Spannungen zwischen den Parteien gekommen war, zog die Rekurrentin wiederum aus der ehelichen Wohnung aus. Seit ca. 20. November 1993, d.h. seit rund vier Monaten, lebt sie nun mit ihrem Freund zusammen und unterhält eine geschlechtliche Beziehung zu ihm. Die Rekurrentin bestreitet nicht, mit X in einer Gemeinschaft mit einer seelisch-geistigen und körperlichen Komponente zusammenzuleben.