RBOG 1994 Nr. 02 Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen während des Scheidungsverfahrens bei Konkubinat Art. 2 Abs. 2 ZGBArt. 145 aZGB (Stand vom 10.12.1907) 1. Der Rekursgegner verlangt, es sei davon abzusehen, der Rekurrentin für die Dauer des Scheidungsverfahrens einen Unterhaltsbeitrag zuzusprechen. Sie lebe im Konkubinat, und die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs sei daher rechtsmissbräuchlich. 2. Nach Art. 145 Abs. 2 ZGB trifft der Richter für die Dauer des Scheidungsverfahrens die nötigen vorsorglichen Massnahmen, namentlich in bezug auf die Wohnung und den Unterhalt der Familie, die güterrechtlichen Verhältnisse und die Obhut über die Kinder.