RBOG 1994 Nr. 01 Auf Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Letztverbrauchern und Anbietern findet das beschleunigte Verfahren Anwendung Art. 31 Abs. 3 sexties aBV Art. 1 VOSWKU §§ 150 f. aZPO (TG) 1. Das Bezirksgericht schützte die Klage der Bank X gegen Y über Fr. 23'981.60 unter gleichzeitiger Aufhebung des Rechtsvorschlags. Die Forderung beruhte auf einem Darlehensvertrag über Fr. 30'000.--, rückzahlbar in 50 Raten. Y geriet in Zahlungsverzug. 2. Der Auffassung der Vorinstanz, die vorliegende Streitsache in Nachachtung von Art. 31sexies Abs. 3 BV i.V.m. § 150 Ziff. 1 ZPO dem beschleunigten Verfahren zu unterstellen, kann nicht gefolgt werden. a) Art. 31sexies Abs. 3