98. Der Argumentation der angeschuldigten Person kann mangels weiterer Nachweise, dass die Sicherheit gemäss der im Geräteturnen für die betreffende Altersgruppe gebräuchlichen Sicherheitsstandards nicht eingehalten wurden, gefolgt werden. Ausserdem hat auch SSI anlässlich der mündlichen Verhandlung festgehalten, dass sie bezüglich "der Sicherheitsvorkehrungen" zu der "der gleichen Meinung gekommen" seien wie die angeschuldigte Person, namentlich, "dass nicht unbedingt Matten darunter sein müssen für solche Übungen". Dazu führte SSI aus, dass es "halt eine Sicherheitsvorkehrung [ist]. Kann sein, muss aber nicht.