Insbesondere kann als erstellt gelten, dass die entsprechenden Übungen, wenn sie als Strafe ausgesprochen werden, nicht über das Mass hinausgehen, welches sie ohne Strafcharakter ausgesprochen werden. Da die entsprechenden Übungen in derselben Intensität in einer Situation ohne Strafabsicht offensichtlich nicht als zu intensiv oder "unangemessen" beanstandet werden, ist nicht ersichtlich warum dieselben Übungen in einer Strafsituation die Intensität eines Ethikverstosses erreichen sollen.