16 Sportler:innen und des geordneten Trainingsbetriebs ein. Zwar handelte es sich dabei nicht um Berührungen zur Steuerung des Bewegungsablaufs, nichtsdestotrotz waren sie Bestandteil einer über rund dreissig Jahren angewendeten Trainingspraxis der angeschuldigten Person, weshalb sie bis zum Zeitpunkt der Kritik und insbesondere aufgrund der erstellten niedrigen Intensität als keine Verletzung der physischen Integrität im Sinne von Art. 2.1.3 Ethik- Statut anzusehen sind.