93. Unweigerlich handelt es sich bei solchen "Nackenklatschern" um (physische) Berührungen, wobei die physische Integrität in jedem Fall betroffen ist. Zur Beurteilung, ob ein Eingriff in die physische Integrität unrechtmässig erfolgt und jene Intensität aufweist, die erforderlich ist, um den Tatbestand von Art. 2.1.3 Ethik-Statut zu erfüllen, sind nicht zuletzt auch die Gebräuchlichkeiten und konkreten Umstände einer bestimmten Sportart zu berücksichtigen.