Die angeschuldigte Person sei sich jedoch weder bewusst gewesen, dass sie diese Nackenklatscher oft angewendet habe, noch dass diese von einigen Kindern als störend empfunden worden seien. Nachdem diese Kritik an sie herangetragen worden sei, hätte sie dies unverzüglich unterlassen und mit den Eltern neue Abmachungen im Umgang mit unaufmerksamen Kindern getroffen.