91. Die angeschuldigte Person erklärte anlässlich der Hauptverhandlung sowie der Befragung von SSI im Untersuchungsverfahren, dass diese Nackenklatscher "[...] Berührungen im Sinne eines 'hey, hör zu', oder aber auch 'hey, gut gemacht' [...]" oder Mittel gewesen seien, um die Aufmerksamkeit in einer lebendigen Trainingsgruppe von ca. neunjährigen Kindern zu holen, wenn es akustisch nicht funktioniert habe. Die angeschuldigte Person sei sich jedoch weder bewusst gewesen, dass sie diese Nackenklatscher oft angewendet habe, noch dass diese von einigen Kindern als störend empfunden worden seien.