2.1.3 Ethik-Statut verstossen habe. In diesem Zusammenhang erklärte SSI im Untersuchungsbericht vom 2. Mai 2024, dass zwar "ein geringfügiges 'Tätscheln' des Nackens die Schwelle einer Verletzung des Ethik-Statuts wohl nicht überschreitet", dass "allenfalls eine Verletzung (…) aber dennoch bejaht werden [kann], wenn solche geringfügige Nackenklatscher, trotz bitte der Sportler:innen, diese zu unterlassen, wiederholt werden bzw. sie unabhängig von der Intensität unangemessene Berührungen der Sportler:innen darstellen." SSI führte weiter aus, dass einige Kinder diese Nackenklatscher als Schlagen empfunden hätten.